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Forderungseinzug (Inkasso)
Ihr Schuldner zahlt nicht ?
Sie schicken ihm nur eine einzige schriftliche Mahnung - alles weitere erledigen wir für Sie.
Wir fordern den Schuldner schriftlich und mündlich zur Zahlung auf. Schon damit erreichen wir eine
hohe Erfolgsquote. Denn der durchschnittliche Schuldner scheut sich, Post vom Anwalt und persönliche
Ansprache durch einen Anwalt einfach zu ignorieren.
Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, leiten wir das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren ein, um die
Forderung durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil gerichtlich feststellen zu lassen.
Anschließend leiten wir die Vollstreckung beim Schuldner ein, und wickeln diese vollständig für Sie ab.
Für unsere Tätigkeit entstehen Ihnen bei rechtsbeständigen Forderungen keine Gebühren und
keine Kosten, die nicht vom Schuldner zu erstatten sind. Insbesondere fällt für unsere Tätigkeit auch
keine Erfolgsprovision an, die Ihnen sonst bei Beauftragung eines Inkassounternehmens regelmäßig
in einer Höhe von 5% bis 50% der Forderung abgezogen wird. Der Einzug Ihrer Forderungen durch uns ist
also wirtschaftlich und effektiv.
Weil die Bearbeitung des Forderungseinzuges bei uns nicht maschinell, sondern individuell und persönlich erfolgt,
können Sie uns für jeden einzelnen Schuldner genau aufgeben, ob wir ihn zunächst mit "Samthandschuhen" anfassen
sollen, weil Sie vielleicht eine bestehende Geschäftsbeziehung nicht gefährden möchten, oder ob wir z.B.
gleich mit voller Härte vorgehen sollen.
Wenn Sie interessiert sind, können wir Ihnen näher erläutern, wie eine schnelle, erfolgreiche, und insbesondere
für Sie kostengünstigere Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen mit uns realisiert werden kann, wenn wir den
Einzug Ihrer offenen Forderungen von Anfang an durchgängig betreuen.
Um Ihre Forderung einzuziehen, benötigen wir einfach nur Kopien der unbezahlten Rechnungen und der jeweils
ersten Mahnung. Diese Unterlagen können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail schicken.
Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden und den Forderungseinzug bestätigen. Sie müssen keinen Vertrag
mit uns abschließen und sich nicht langfristig binden: Sie entscheiden in jedem einzelnen Fall, ob wir eine
offene Forderung für Sie einziehen sollen oder nicht.
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