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Unsere Rechtsgebiete:
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Forstrecht -
was ist das ?
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen die auftreten können, wenn Sie einen Wald oder Bäume im Garten
besitzen, im Wald arbeiten oder einen Wald bewirtschaften oder bearbeiten und nutzen, oder wenn Sie als
Unbeteiligter in einem Wald zu Schaden kommen.
Egal ob Sie Grundeigentümer, Waldbesitzer oder Waldbauer sind, oder ob Sie einen Forstbetrieb haben, ob Sie
Lof-Lohnunternehmer (land- oder forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer), Waldarbeiter oder Jäger, oder ob
Sie einfach nur Waldbesucher und Wanderer sind.
Wanderer, Waldbesucher oder Jäger:
Sie werden in Wald oder Forst verletzt oder geschädigt. Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf Ihr
Auto oder auf Sie. Der Waldeigentümer kann oder will den Schaden nicht ersetzen, die Haftpflichtversicherung
weigert sich, den Schaden zu ersetzen.
Forstbesitzer, Grundeigentümer, Waldbauer:
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Waldurlaub
Familienurlaub Floßtour Olt
Wald und Naturschutz
Reiseveranstalter
Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter oder eine fremde Person werden auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Wald
oder Forst verletzt oder geschädigt.
Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf eine öffentliche Straße oder auf Autos oder Personen. Die
Haftpflichtversicherung weigert sich, einen Schaden zu ersetzen. Nach einem Unfall im Wald zahlt die
Berufsgenossenschaft nicht oder will nicht zahlen. In Ihrem Wald treten Ungeziefer (Borkenkäfer) oder
Krankheiten auf, und weiten sich auf benachbarte Bestände aus. Die Forstbehörde oder Forstverwaltung macht
Ihnen Auflagen über die Nutzung des Waldes oder über die Beschaffenheit und Erhaltung von Waldwegen und
Forststraßen. Die Behörde macht Ihnen Vorschriften über eine Wiederaufforstung. Die Behörde will Ihren
Nutzwald zum Naturschutzgebiet erklären. Die zuständige Behörde will Ihnen eine Fällgenehmigung für die
Fällung eines störenden oder kranken Baumes in Ihrem Garten versagen.
Waldbesucher, Wanderer oder Anlieger beschweren sich über Lärm,
der bei Forstarbeiten oder bei Arbeiten mit der Motorsäge entsteht. Ein Lohnunternehmer fällt die falschen
Bäume, transportiert das falsche Holz ab, oder verursacht zu große Rückeschäden. Ein Selbstwerber
sammelt das falsche Holz auf oder fällt Bäume im Bestand. Sie haben Streit mit der Forstbetriebsgemeinschaft.
Sie haben Probleme mit einem Nachbarn wegen der Nutzung oder Unterhaltung einer gemeinsamen Rückegasse
oder eines gemeinsamen Waldweges, oder wegen des Grenzverlaufs und der Setzung von Grenzsteinen
(Grenzermittlung).
Forstunternehmer:
Ihr Auftraggeber, der Waldbesitzer oder das Sägewerk bezahlen Ihre Rechnung nicht. Von Ihnen wird
Schadensersatz wegen angeblich falscher oder schlechter Arbeiten oder wegen der Verursachung von
Flurschäden gefordert.
Forstarbeiter/Waldarbeiter:
Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt Sie nicht oder die Berufsgenossenschaft macht nach einem Unfall
Schwierigkeiten.
In all diesen und ähnlichen Fällen aus Wald, Flur und Garten sind wir die richtigen Anwälte für Sie.
Wir sind bundesweit erfolgreich auf dem Gebiet des Forstrechts und des Naturschutzrechts tätig, und an
allen deutschen Gerichten zugelassen. Aber zu einem Rechtsstreit muss es gar
nicht erst kommen. Meistens können wir Ihre Probleme lösen, ohne dass ein Prozess vor Gericht
erforderlich wird.
-- > Hier geht es zu Ihrem Ansprechpartner für
Forstrecht
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