26.12.2011 Rechtsanwälte Hahn und Partner. Rechtsberatung und Anwalt für Forst und Wald, für den forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer, für den Waldeigentümer, den Waldbesitzer, den Forstwirt, den Waldarbeiter, den Grundeigentümer und den Selbstwerber.

Forstrecht Anwalt

Für die Fällung eines Baumes auf einem Grundstück innerhalb geschlossener Ortschaften oder bebauter Gebiete wird meistens eine Fällgenehmigung benötigt, weil in örtlichen Satzungen der Baumschutz geregelt ist. Diese Vorschriften haben solche Namen wie Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung, für die die Gemeinde oder die örtliche Naturschutzbehörde zuständig sind. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen und sich nicht von der Behörde verunsichern oder bevormunden lassen.

Anwalt für Forstrecht

Rechtsberatung oder Streitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Besitz, der Bewirtschaftung, oder der Nutzung von Forstflächen und Waldflächen entstehen. Für Waldbauer, Waldbesitzer, land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen, Baumschule, Forstbaumschule und Betrieb für Forsttechnik. Unfall bei der Holzfällung mit Motorsäge/Kettensäge, ein Baum fällt auf einen Menschen und verletzt ihn. Verletzung bei Motorsägearbeiten oder Baumfällarbeiten und Probleme mit der Versicherung/Haftpflichtversicherung. Wer kommt für

Rückeschäden

auf ? Falls es Ärger mit Nachbar wegen der Rückegasse gibt, können wir helfen und die dazugehörenden Maßnahmen veranlassen. Auch bei einer Frage zum Führerschein Umschreibung von Klasse 3 auf T oder L für Zugmaschinen ist es gut, dass man auf die Kenntnisse eines Anwalts zurückgreifen kann. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Baumschule, Forstbaumschule und Rückebetrieb und Grundstückseigentümer. Grundstücksgrenze: Ärger mit Landwirt um den Grenzbaum. Gartenhaus auf Weiheranlage. Rechtsfrage rund um Wald und Forst Anwalt. Haftung Kettensäge Schaden Baumfällung Forstbetrieb Haftung Flurschaden Motorsäge Forstrecht Anwalt Anwalt für Forstrecht Übersetzer rumänisch Ärger mit der Berufsgenossenschaft Falscher Baum gefällt debt collection Germany law firm Advocate lawyer Germany Anwalt für Waldbesitzer

 
 
 
Unsere Rechtsgebiete:
 
 
 

Forstrecht  - 
was ist das ?
 
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen die auftreten können, wenn Sie einen Wald oder Bäume im Garten besitzen, im Wald arbeiten oder einen Wald bewirtschaften oder bearbeiten und nutzen, oder wenn Sie als Unbeteiligter in einem Wald zu Schaden kommen. Egal ob Sie Grundeigentümer, Waldbesitzer oder Waldbauer sind, oder ob Sie einen Forstbetrieb haben, ob Sie Lof-Lohnunternehmer (land- oder forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer), Waldarbeiter oder Jäger, oder ob Sie einfach nur Waldbesucher und Wanderer sind.
 
Wanderer, Waldbesucher oder Jäger:  
 
Sie werden in Wald oder Forst verletzt oder geschädigt. Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf Ihr Auto oder auf Sie. Der Waldeigentümer kann oder will den Schaden nicht ersetzen, die Haftpflichtversicherung weigert sich, den Schaden zu ersetzen.
 
Forstbesitzer, Grundeigentümer, Waldbauer:  
 
Ferien im Wald Rumänien Urlaub Forstwirtschaft in Rumänien Wald und Berge Waldurlaub Familienurlaub Floßtour Olt Wald und Naturschutz Reiseveranstalter Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter oder eine fremde Person werden auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Wald oder Forst verletzt oder geschädigt. Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf eine öffentliche Straße oder auf Autos oder Personen. Die Haftpflichtversicherung weigert sich, einen Schaden zu ersetzen. Nach einem Unfall im Wald zahlt die Berufsgenossenschaft nicht oder will nicht zahlen. In Ihrem Wald treten Ungeziefer (Borkenkäfer) oder Krankheiten auf, und weiten sich auf benachbarte Bestände aus.
Die Forstbehörde oder Forstverwaltung macht Ihnen Auflagen über die Nutzung des Waldes oder über die Beschaffenheit und Erhaltung von Waldwegen und Forststraßen. Die Behörde macht Ihnen Vorschriften über eine Wiederaufforstung. Die Behörde will Ihren Nutzwald zum Naturschutzgebiet erklären. Die zuständige Behörde will Ihnen eine Fällgenehmigung für die Fällung eines störenden oder kranken Baumes in Ihrem Garten versagen.
Waldbesucher, Wanderer oder Anlieger beschweren sich über Lärm, der bei Forstarbeiten oder bei Arbeiten mit der Motorsäge entsteht. Ein Lohnunternehmer fällt die falschen Bäume, transportiert das falsche Holz ab, oder verursacht zu große Rückeschäden. Ein Selbstwerber sammelt das falsche Holz auf oder fällt Bäume im Bestand. Sie haben Streit mit der Forstbetriebsgemeinschaft. Sie haben Probleme mit einem Nachbarn wegen der Nutzung oder Unterhaltung einer gemeinsamen Rückegasse oder eines gemeinsamen Waldweges, oder wegen des Grenzverlaufs und der Setzung von Grenzsteinen (Grenzermittlung).
 
Forstunternehmer:  
 
Ihr Auftraggeber, der Waldbesitzer oder das Sägewerk bezahlen Ihre Rechnung nicht. Von Ihnen wird Schadensersatz wegen angeblich falscher oder schlechter Arbeiten oder wegen der Verursachung von Flurschäden gefordert.
 
Forstarbeiter/Waldarbeiter:  
 
Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt Sie nicht oder die Berufsgenossenschaft macht nach einem Unfall Schwierigkeiten.
 
In all diesen und ähnlichen Fällen aus Wald, Flur und Garten sind wir die richtigen Anwälte für Sie. Wir sind bundesweit erfolgreich auf dem Gebiet des Forstrechts und des Naturschutzrechts tätig, und an allen deutschen Gerichten zugelassen.
Aber zu einem Rechtsstreit muss es gar nicht erst kommen. Meistens können wir Ihre Probleme lösen, ohne dass ein Prozess vor Gericht erforderlich wird.
 
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