Forstwirt

Forstrecht

Wir beraten Sie bei allen Problemen die auftreten können, wenn Sie einen Wald oder Bäume im Garten besitzen, im Wald arbeiten oder einen Wald bewirtschaften oder bearbeiten und nutzen, Pflanzen anbauen, oder wenn Sie im Forst zu Schaden kommen.
Egal ob Sie Grundeigentümer, Waldbesitzer oder Waldbauer oder Baumschul­unternehmer sind, oder ob Sie einen Forstbetrieb haben, ob Sie Lof-Lohnunternehmer (land- oder forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer), Waldarbeiter oder Jäger sind.

15. November 2023
Wanderer, Waldbesucher oder Jäger: Sie werden in Wald oder Forst verletzt oder geschädigt. Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf Ihr Auto oder auf Sie. Der Waldeigentümer/Waldbesitzer kann oder will den Schaden nicht ersetzen, die Haftpflichtversicherung weigert sich, den Schaden zu ersetzen, aber der Anwalt für Forstrecht in Hamburg kann hier helfen.
Der Eigentümer oder einer seiner Mitarbeiter oder eine fremde Person werden auf dem Grundstück oder im Privatwald verletzt oder geschädigt. Im gesamten Norddeutschen Raum kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Waldbesitzer in Anspruch genommen werden, auch wenn die Behörde unsinnige Vorschriften über eine Wiederaufforstung macht. Die zuständige Naturschutzbehörde kann eine Fällgenehmigung für die Fällung eines störenden oder kranken Baumes im Garten immer dann versagen, wenn Waldbesucher, Wanderer oder Anlieger sich über den Lärm beschweren, der bei Forstarbeiten oder bei Arbeiten mit der Motorsäge entsteht. Zu einem Rechtsstreit muss es in diesen Fällen aber gar nicht erst kommen. Meistens können die Probleme gelöst werden, ohne dass ein Prozess vor Gericht zusammen mit einem Anwalt für Forstbaumschulen erforderlich wird, wenn ein Selbstwerber das falsche Holz aufsammelt oder Bäume im Bestand fällt.
Bayern
Für Forstbesitzer, Grundeigentümer, Waldbauern:
Ein Baum oder Äste von einem Baum fallen auf eine öffentliche Straße oder auf Autos oder Personen. Die Haftpflichtversicherung weigert sich, einen Schaden zu ersetzen.
Nach einem Unfall im Wald zahlt die Berufsgenossenschaft nicht oder will nicht zahlen. In Ihrem Wald treten Ungeziefer (Borkenkäfer) oder Krankheiten auf, und weiten sich auf benachbarte Bestände aus.
Die Forstbehörde oder Forstverwaltung macht Ihnen Auflagen über die Nutzung des Waldes oder über die Beschaffenheit und Erhaltung von Waldwegen und Forststraßen. Die Behörde will Ihren Nutzwald zum Naturschutzgebiet erklären.
Ein Lohnunternehmer fällt die falschen Bäume, transportiert das falsche Holz ab, oder verursacht zu große Rückeschäden. Es gibt Streit mit der Forstbetriebsgemeinschaft oder Probleme mit einem Nachbarn wegen der Nutzung oder Unterhaltung einer gemeinsamen Rückegasse oder eines gemeinsamen Waldweges, oder wegen des Grenzverlaufs und der Setzung von Grenzsteinen (Grenzermittlung).
Natürlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Kauf oder Verkauf, Pachtung oder Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen geht. Wir gestalten die benötigten Verträge, wir prüfen die Ihnen vorgelegten oder bereits bestehenden Verträge, und wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten gegenüber Käufern, Verkäufern, Pächtern, Verpächtern, Grundbuchämtern, Katasterämtern usw.

Rechtsberatung vom Anwalt für Forst und Wald

Für den forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer, für den Waldeigentümer, den Waldbesitzer, den Forstwirt, die Forstbaumschule und den Pflanzenhandel. Für die Fällung eines Baumes auf einem Grundstück innerhalb geschlossener Ortschaften oder bebauter Gebiete wird meistens eine Fällgenehmigung benötigt, weil in örtlichen Satzungen der Baumschutz geregelt ist. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn ein Schaden bei der Baumfällung verursacht wird. Diese Vorschriften haben solche Namen wie Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung, für die die Gemeinde oder die örtliche Naturschutzbehörde zuständig sind. Es ist wichtig, dass der Betroffene seine Rechte mit einem Fachanwalt für Forstrecht wahrnimmt und sich nicht von der Behörde verunsichern oder benachteiligen läßt. In den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft ist sowohl die Haftung bei Benutzung der Kettensäge/Motorsäge als auch die Haftung für Flurschäden ausführlich geregelt.

Anwalt für Forstbetriebe

Rechtsberatung oder Streitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Besitz, der Bewirtschaftung, oder der Nutzung von Forstflächen und Waldflächen entstehen. Auch wenn es um einen Waldkauf für die Holzernte oder die Vermarktung von Nutzholz und Brennholz geht, muss der Kaufvertrag genau geprüft werden, um Schädlingsbefall oder bestehende Pachtverträge und bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Voreigentümer oder der Forstbetriebsgemeinschaft zu prüfen. Denn für Waldbauern, Waldbesitzer, land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen, Baumschule, Forstbaumschulen und Betriebe für Forsttechnik kann der Forstrecht-Anwalt die notwendige Beratung geben und die Kommunikation mit der unteren Landschaftsbehörde oder dem Naturschutzamt für den betroffenen Waldeigentümer abwickeln.
Ein Unfall bei der Holzfällung mit Motorsäge/Kettensäge kann passieren, auch ein Baum kann einen Passanten oder Menschen fallen und ihn tödlich verletzen. Verletzungen bei Motorsägearbeiten oder Baumfällarbeiten und Probleme mit der Versicherung/Haftpflichtversicherung sind leider recht häufig. In den meisten Fällen ist nicht klar, wer für Rückeschäden aufkommt; dies läßt sich allerdings zusammen mit dem Revierförster leicht klären.
Falls es Ärger mit Nachbarn wegen der Benutzung der Rückegasse gibt, können diese helfen und die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Auch bei einer Frage zum Führerschein Umschreibung von Klasse 3 auf T oder L für Zugmaschinen ist es gut, wenn auf die Kenntnisse eines Anwalts zurückgegriffen werden kann. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Baumschule, Forstbaumschule und Rückebetrieb und Grundstückseigentümer streiten sich oft um die Grundstücksgrenzen: Ärger mit Landwirt um den Grenzbaum, ein Gartenhaus wurde auf der Weiheranlage errichtet, Rechtsfragen rund um Wald und Forst treten auf, oder es gibt Ärger mit der Berufsgenossenschaft für Forstrecht. Aber nicht nur, wenn der falsche Baum gefällt wird, sondern auch die Überwucherung durch Hecken stellt mittlerweile ein zunehmendes Problem dar; selbst Totholz darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Waldeigentümer oder Förster gesammelt und aus dem Wald entnommen werden.
Hamburg
Für Forstunternehmer, Baumschulunternehmer:
Ihr Kunde oder Auftraggeber, oder der Waldbesitzer oder das Sägewerk bezahlen Ihre Rechnung nicht.
Von Ihnen wird Schadensersatz wegen angeblich falscher oder schlechter Arbeiten oder wegen schlechter Lieferung oder wegen der Verursachung von Schäden gefordert.
Für Forstarbeiter/Waldarbeiter:
Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber bezahlt Sie nicht oder die Berufsgenossenschaft macht nach einem Unfall Schwierigkeiten.
In all diesen und ähnlichen Fällen aus Wald, Flur, Nutzfläche und Garten sind wir die richtigen Anwälte für Sie. Wir sind bundesweit auf dem Gebiet des Forstrechts und des Naturschutzrechts tätig.
Zum Ansprechpartner für Forstrecht

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