3.01.2012 Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht

 
 
 
Unsere Rechtsgebiete:
 
 
 

Verkehrsrecht - Verkehrsunfall

 
Verkehrsrecht

 
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, oder haben einen Unfall verursacht ?
 
A. Schuldlos
 
Wenn Sie schuldlos einen Verkehrsunfall erlitten haben, dann übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung:
  • Wir ermitteln die Versicherung des Unfallgegners
  • Wir melden Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung an
  • Wir kümmern uns um die Einholung eines Sachverständigengutachtens, soweit erforderlich
  • Wir erledigen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit Versicherung und Unfallgegner, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist
Nach deutschem Recht muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Anwaltskosten des Geschädigten tragen. Das heißt also: die gegnerische Versicherung trägt im Falle Ihrer Unschuld unsere Kosten.
Sie sollten sich also den nervenaufreibenden Schriftwechsel mit der Versicherung des Unfallverursachers sparen, und den ganzen Vorgang in unsere Hände geben.
Sie sparen Zeit und Ärger, - und es kostet Sie nichts.
 
Übersetzer rumänisch B. Schuldhaft
 
Auch wenn Sie schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten sie uns als Anwälte hinzuziehen. Denn nur so kann verhindert werden, dass der Unfallgegner die Schadenshöhe künstlich hochschraubt, oder dass Ihnen eine zu hohe Schadensquote auferlegt wird.
Natürlich müssen Sie Ihre Anwaltkosten dann selbst tragen. Das ist aber in der Regel wesentlich preisgünstiger, als zum Beispiel die Einbüßung Ihres Schadens­freiheits­rabattes, oder die Auferlegung einer zu hohen Haftungsquote. Schreibservice
Außerdem können wir als Anwälte prüfen und beurteilen, ob Sie tatsächlich Schuld an einem Verkehrsunfall sind, oder ob Sie nur eine Teilschuld oder vielleicht überhaupt keine Schuld trifft.
 
C. Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
 
Wenn in Folge des Unfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, vertreten wir Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Nur wir als Anwälte haben die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen, und dann ergebnisorientiert für Ihre Interessen einzutreten.