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Unsere Rechtsgebiete:
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Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer
als auch Arbeitgeber in allen Belangen des betrieblichen Alltags.
Für Arbeitnehmer:
Sie haben eine unberechtigte Abmahnung bekommen.
Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, und das Arbeitsamt zwingt Sie, Ihren Arbeitgeber
deswegen zu verklagen. Sie haben eine unberechtigte Kündigung oder eine Änderungskündigung erhalten.
Der Arbeitgeber möchte sich von Ihnen trennen, will aber keine oder eine zu geringe Abfindung zahlen.
Ihr Urlaub wird nicht in vollem Umfang gewährt, Sie können den Urlaub nicht in den Schulferien nehmen, obwohl
Sie schulpflichtige Kinder haben. Sie sollen betriebsbedingt durcharbeiten, und der Arbeitgeber will Ihnen den
Urlaub nur auszahlen.
Es gibt Probleme mit Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit.
Überstunden oder Mehrarbeit werden angeordnet, aber nur völlig unzureichend vergütet. Ihr Betrieb ermöglicht Ihnen
das Abbummeln der angesammelten oder angehäuften Überstunden nicht, weil es wieder Mehrarbeit gibt.
Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen verbieten, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Konkurrenz zu arbeiten.
Das Arbeitsamt will Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld nach einer Kündigung verhängen.
Sie wissen nicht, ob das Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber wirklich gut ist, oder sie möchten sich gegen ein schlechtes
Zeugnis zur Wehr setzen.
Für Arbeitgeber:
Bei einer Abmahnung gegenüber einem Arbeitnehmer sind viele Formalitäten zu beachten. Wir helfen Ihnen beim
Verfassen einer ordnungsgemäßen Abmahnung. Auch beim Ausspruch einer Kündigung gibt es zahlreiche juristische
Fallen und Stolpersteine. Wir helfen Ihnen beim Verfassen einer formrichtigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses
oder entwerfen für Sie eine Änderungskündigung.
Ihr Arbeitnehmer in leitender Position verlangt bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine unangemessen
hohe Abfindung.
Ein Arbeitnehmer in leitender Position arbeitet nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit Ihnen bei der
Konkurrenz, obwohl ihm das vertraglich untersagt war, und er obendrein für die Dauer einer vereinbarten
Konkurrenzschutz-Zeit weiterhin Zahlungen von Ihnen erhält.
Sie möchten ein Zeugnis für einen Arbeitnehmer verfassen, ohne damit dem Arbeitnehmer zu schaden, und ohne
sich gleichzeitig Schadensersatzansprüchen eines nachfolgenden Arbeitgebers wegen Ausstellung eines inhaltlich
falschen Zeugnisses auszusetzen.
Darüberhinaus entwerfen, gestalten und überprüfen wir für Sie alle Arten von Arbeitsverträgen und individuellen
oder betrieblichen Vereinbarungen mit Arbeitnehmern.
-- > zu Ihrem Ansprechpartner für Arbeitsrecht
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