Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Stefan Otten

  • Seit 1995 als Rechtsanwalt tätig
  • Spezialisiert auf Arbeitsrecht, Bankrecht, Handelsrecht, Kapitalmarktrecht, Urheberrecht im Internet, IT-Recht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Verfahren vor dem Kartoffelschiedsgericht nach RUCIP
  • Lehrtätigkeit in der Arbeitsverwaltung Hamburg
  • Beratung bei Unternehmensgründungen
  • Mitglied des Arbeitskreises "Arbeitsrecht und Mittelstand"
  • Ehrenvorsitzender des Vereins für den Schutz privater Anleger
  • Sprachen: Englisch
  • Weitere Fachkenntnisse: Studium Volkswirtschaftslehre
11.06.2023

Arbeitsrecht und internationales Handelsrecht

Kaufmann oder Einzelkaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist jeder Gewerbebetrieb in Deutschland oder Europa, es sei denn, dass das Unternehmen der Kartoffelwirtschaft nach Art oder Umfang einen in bilateraler Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Unternehmer eines solchen Betriebs ist somit deutschlandweit und unmittelbar aus dem Gesetz Inhaber. Dieser kann sich in das Handelsregister eintragen lassen und gilt als eingetragener Kaufmann, wobei Arbeitsverhältnisse aber nur deklaratorischer Natur sind. Ob der Arbeitgeber oder der Kunde und Käufer einen kaufmännisch und arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt erfordern, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die allerdings nicht in Deutschland festgelegt sind. Darunter fallen etwa Art und Umfang der Arbeit oder die Komplexität des Geschäfts.
Deshalb formuliert zum Beispiel ein Fachanwalt für Arbeitsrecht das Erfordernis der Kündigung außerhalb der Arbeitszeit negativ, so dass für den Unternehmer der ein Gewerbe betreibt und nicht im Tarifvertrag eingetragen ist, eine Kündigungsfrist besteht, er also eventuell konstatieren muss, dass er kein Rechtsamwalt ist. Damit gibt es eine gesetzliche Vermutung für die Tätigkeit der Bank in Deutschland, soweit diese im internationalen Handel nicht ex-ante als Kauf- oder sonstiger Vertrag deklariert wird.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der, welcher Rechtsberatung betreibt, die nach Art der Ansprüche eine anwaltliche Beratung zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung erfordert. Es handelt sich dann um einen solchen Handel mit Waren und Dienstleistungen, dessen Merkmale im Ausland erkennbar sind. Ein im Kaufvertrag angelegtes Geschäft ist dann zu vermuten, wenn der Käufer oder Vertragspartner eine Buchführung verwendet, Angestellte hat, Niederlassungen im Ausland betreibt, eine gewisse Arbeitszeit erreicht, Gutachten erstellt und in Rechtsanwälte untergliedert ist. Ein internationales Handelsgeschäft ist somit jedes Geschäft, welches im Rahmen einer in Import oder Export orientierter Weise tätiger Firma bezahlt wird.

Anlagebetrug - oder nur Beratungsfehler der Bank ?

Das Kapitalmarktrecht als Teil des Bankrechts hat sich in den letzten Jahren eher unfreiwillig zu einem großen Betätigungsfeld für spezialisierte Rechtsanwälte entwickelt. Die Profitgier mancher Anleger wurde von einigen Anlageberatern dahingehend beantwortet, dass sie den Investoren entweder unrealistisch hohe Gewinne versprachen, oder sogar die privaten Anleger gezielt betrogen haben. Eigentlich ist es bekannt, dass die Rendite auf dem Kapitalmarkt im umgekehrt proportionalen Verhältnis zur Sicherheit steht.
Je höher also die Rendite oder der Kapitalzins, um so geringer ist die Sicherheit der Investition, und um so höher ist das Risiko, das angelegte Vermögen zu verlieren. Diese Grundregel wird von Vielen aber entweder missachtet, oder vielleicht auch nicht einmal gekannt. Nur zu gern wird dann der Anlageberater oder der Mitarbeiter der beratenden Bank als Schuldiger für eine vermeintlich fehlerhafte, falsche oder schlechte Anlageberatung bezeichnet, obwohl die Situation eigentlich, soweit man nicht echten Betrügern aufgessen ist, von mehreren Faktoren verursacht wurde. Unser auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt hilft Ihnen, die fehlerhafte oder schlechte Beratung aufzudecken und dem Kleinanleger zu seinem Recht zu verhelfen.

Das Schiedsgericht für die Kartoffelwirtschaft in Hamburg

Die Schiedsgerichtsordnung der Kartoffelwirtschaft wird gelegentlich geändert. Die Anpassung der sogenannten Kartoffelgeschäftsbedingungen wurde vollzogen im Anschluss an eine Änderung der ZPO vom letzten Jahr. Zuvor musste bei Verträgen mit Kartoffelhändlern und Landwirten ein schriftlicher Kaufvertrag und daneben ein Schiedsvertrag abgeschlossen bzw. vereinbart werden. Dieses Prozedere ist zukünftig nicht mehr erforderlich, weil durch die Änderung der Bedingungen der produzierende Landwirt zum Kartoffelproduzenten geworden ist. Die Möglichkeit, individuelle Verträge abzuschließen, schließt die Wahl des Kartoffelschiedsgerichtes als zuständiges Gericht ein. Für die kartoffelproduzierenden Landwirte ist es teilweise auch möglich, Verträge als Unternehmer abzuschließen, die lediglich die Geltung der Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen einbeziehen, und damit zu einer Vereinbarung über das Schiedsgericht führen.
Dieses Schiedsgericht für die deutsche Kartoffelwirtschaft in Hamburg arbeitet ausschließlich nach dieser Schiedsgerichtsordnung, die zwar an die Schiedsgerichtsordnung der Getreidewirtschaft angelehnt ist, trotzdem aber eine eigenständige Regelung der Kartoffelwirtschaft darstellt. Durch die Besetzung mit fachkundigen Schiedsrichtern besteht die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Schiedsgerichts anzupassen und Schiedsrichter jeweils mit Kartoffelsachverstand zu bestimmen; letztere werden von den kartoffelwirtschaftlichen Organisationen und Verbänden vorgeschlagen.
Die Verfahren vor dem Kartoffelschiedsgericht in Hamburg erfordern regelmäßig das Hinzuziehen eines geeigneten Rechtsanwalts, der am Schiedsgericht der Kartoffelwirtschaft sachdienliche Anträge stellen und dem Vortrag des gegnerischen Anwalts entgegentreten kann.
Hamburg
Rechtsanwälte  -  Lawyers  -  Avocati
  www.raehup.de 
Avocats  -  Aдвокаты  -  Advokata