21.12.2011 Rechtsanwälte Hahn und Partner in Hamburg für Arztrecht und Medizinrecht. Rechtsanwalt Spinner Hamburg.

Anwalt für Arztrecht und Medizinrecht

Zahnarzt und Zahnarztrecht, Verträge für Ärzte Rechtsanwalt für

Vertragsarztrecht

Rechtsanwalt für Kassenarztrecht und Medizinrecht in Deutschland. Rechtsanwalt Rechtsanwälte für ärztliches Standesrecht. Rechtsanwalt Gundo Spinner für Arzthaftung Medizinrecht und Schmerzensgeld sowie Patientenrecht und Behandlungsfehler, Kunstfehler, Kassenarztrecht und Vertragsarztrecht, Krankenversicherungen, Beschwerdeausschuss, Beschwerdeausschüssen, Prüfungsausschuss. Heilmittelregress und Arzneimittelregress. Widerspruch und Klage beim Sozialgericht wegen Wirtschaftlichkeitsprüfung und sachlich-rechnerische Berichtigung müssen immer fristgerecht erhoben werden, um Ihre Rechte zu wahren. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel 4 vier Wochen. Diese Frist darf Frist keinesfalls ungenutzt verstreichen lassen, denn nach Fristablauf kann selbst der beste Anwalt nicht mehr helfen. Übersetzer rumänisch Auch bei einem Verordnungsregress, Zulassung und Zulassungsentziehung beim Zulassungsausschuss und bei berufsgerichtlichen Verfahren vor dem Berufsgericht für die Heilberufe und bei der Ärztekammer ist es wichtig, dass der Arzt oder Zahnarzt seine Rechte fristgerecht wahrt. Gerade von der Ärztekammer darf der Betroffene sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, denn diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine schlichte Behörde, die nicht unbedingt das Wohl des Arztes als alleiniges Ziel ihrer Aktivitäten hat. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Aufsichtsbehörde auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, die vorrangig eingerichtet wurde, um Ärzte und Zahnärzte zu kontrollieren. Anna-Pola Gemeinschaftspraxis Praxengemeinschaft Regress Sozialgericht Anwalt für Arztrecht Anwalt für Zahnärzte debt collection Germany Der Patient bezahlt nicht Ärger mit dem Praxispartner

 
 
 
Unsere Rechtsgebiete:
 
 
 

Arztrecht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

 
Bereits seit 1962 sind wir auf dem Gebiet des Arztrechts und Medizinrechts bundesweit erfolgreich tätig. Wir betreuen Sie als Arzt oder Zahnarzt umfassend mit allen anfallenden anwaltlichen Leistungen, und wir beraten Sie in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Arztpraxis auftreten.  
 
Das fängt bei der Gestaltung eines Vertrages für eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) oder Praxengemeinschaft an, geht über die Miete der Praxisräume und den Abschluss von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern weiter.
Ferner führen wir für Sie die gesamte Auseinandersetzung mit den kassenärztlichen Vereinigungen und den Ärztekammern sowie den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Dazu gehören auch die anwaltliche Begleitung in Disziplinar­verfahren und Verfahren vor den Zulassungs- und Beschwerde­ausschüssen sowie den Prüfungseinrichtungen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Verordnungs­regresse vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Und natürlich vertreten wir Sie gegenüber der Ärztekammer oder vor dem Berufsgericht für die Heilberufe in Fragen des ärztlichen Standesrechts.  
 
Und wir übernehmen für sie die kostenneutrale und effektive Einziehung unbezahlter Privatliquidationen gegenüber Ihren Patienten.
(-> hier gibt es mehr Info zu unserem Inkasso für Ärzte)  
 
Und wir beraten Sie auch bei Auseinandersetzung, Auflösung oder Verkauf Ihrer Praxis.
 
-- > Hier geht es zu Ihrem Ansprechpartner für  Arztrecht
 
 
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