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Unsere Rechtsgebiete:
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Arztrecht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Bereits seit 1962 sind wir auf dem Gebiet des Arztrechts und Medizinrechts bundesweit erfolgreich tätig.
Wir betreuen Sie als Arzt oder Zahnarzt umfassend mit allen anfallenden anwaltlichen Leistungen, und wir
beraten Sie in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Arztpraxis auftreten.
Das fängt bei der Gestaltung eines Vertrages für eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft)
oder Praxengemeinschaft an, geht über die Miete der Praxisräume und den Abschluss von Arbeitsverträgen
mit Mitarbeitern weiter. Ferner führen wir für Sie die gesamte Auseinandersetzung mit den
kassenärztlichen Vereinigungen und den Ärztekammern sowie den Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungen. Dazu gehören auch die anwaltliche Begleitung in Disziplinarverfahren und
Verfahren vor den Zulassungs- und Beschwerdeausschüssen sowie den Prüfungseinrichtungen für
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Verordnungsregresse vor den Sozialgerichten, den
Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Und natürlich vertreten wir Sie gegenüber der Ärztekammer
oder vor dem Berufsgericht für die Heilberufe in Fragen des ärztlichen Standesrechts.
Und wir übernehmen für sie die kostenneutrale und effektive Einziehung unbezahlter Privatliquidationen
gegenüber Ihren Patienten. (-> hier gibt es mehr Info zu unserem
Inkasso für Ärzte)
Und wir beraten Sie auch bei Auseinandersetzung, Auflösung oder Verkauf Ihrer Praxis.
-- > Hier geht es zu Ihrem Ansprechpartner für 
Arztrecht
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