Patientenrecht

Fachanwalt für Patientenrecht Hamburg

Patientenanwalt Hamburg

Anwalt gegen Ärztepfusch

Anwalt für ärztliche Kunstfehler

Anwalt für Patientenrechte

Behandlungsfehler im Krankenhaus

Selbsthilfe für Opfer von Ärztepfusch

Schadensersatz für Falschbehandlung

Die Rechte der Patienten

Rechtsberatung für geschädigte Patienten

15.11.2023

Fachanwalt für Patienten

Anwälte für Patientenrecht in Hamburg: Bei Behandlungsfehlern, Pflegefehlern, Kunstfehlern und Ärztepfusch. Hilfe für geschädigte Patienten vom Patientenanwalt.
Alle in Betracht kommenden behandelnden Ärzte können ihre beratende, sowie die zum Vorteil des Patienten in dessen Namen und unter dessen Leitung durchgeführten medizinisch falschen Behandlungen nur im Rahmen der der ihrem zuvor behandelnden Arzt erteilten Erlaubnis ausüben. Ist und wird daher einem Arzt nicht die Zustimmung erteilt, medizinisch nicht notwendige Heilbehandlung duchzuführen, so dass ein ärztlicher Behandlungsfehler sich in einer Verschlechterung des Gesundheitszustands zeigt. Allerdings darf der Arzt bei Behandlungsfehlern oder bei einer echten Falschbehandlung nur in diesem engen Bereich tätig werden. Dabei wären sowohl der Zahnarzt als auch der Arzt eigentlich ohne besondere medizinische Indikationen befugt, den Patienten gerade in Angelegenheiten des Anwalts für Patientenrecht selbst über den Rahmen der ihm erteilten Aufklärung hinaus zu behandeln.
Die Behandlung des Patienten soll dazu dienen, die Schmerzen zu lindern und dem Patienten keinen Schaden zuzufügen. Die einem Fachanwalt für Medizinrecht und einem auf die Beratung geschädigter Patienten spezialisierten und zu seiner Beratung von einem der Fachanwälte für Arzthaftpflichtprozesse zugewiesenen Patientenanwälte benötigen für ihre Vertretung vor Gericht keine besondere Erlaubnis, solange sie die Behandlung nicht lege artis und unter gleichzeitiger Vermeidung von Pfusch und echten Behandlungsfehlern durchführen. Die Delegation der Behandlungsleistungen an medizinisches Hilfspersonal oder an einen nicht ausreichend qualifizierten Arzt führt in der Praxis sehr häufig zu Ärztepfusch mit weitreichenden Folgen. Oft scheitert eine fachlich fehlerfreie Behandlung schon an der Aufklärungsrüge und am Vertuschen ärztlicher Fehler.

Ihr Patientenanwalt für Medizinrecht in Hamburg

Der falsch oder schlecht behandelte Patient steht mit seinen Schmerzen und weiteren Schadensersatzansprüchen wegen Falschbehandlung zu keinem der operierenden Ärzte in einem Behandlungsverhältnis, dies selbst dann nicht, wenn ein Patient durch diesen Behandlungsfehler den Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld als eine wirtschaftliche Kompensation erhalten sollte. In der Regel ist es so, dass dieser keine Zahlung und keinen Ausgleich für jede medizinische Fehlbehandlung darstellt, weil der Patient nach seinem wie auch des Anwalts Prozess auf Zahlung keinen Anspruch hat, sondern nur eine Art von Kompensation für die erlittenen Schmerzen postuliert. Unzulässig wäre jede ärztliche oder medizinische Behandlung ohne ausreichende fehlende Aufklärung des Patienten und ohne unterschriebene Einverständniserklärung, selbst wenn ein Arzt außerhalb der ärztlichen Aufklärungspflicht für den Patientenanwalt seine Dienste auf dem Gebiet des Patientenrechts anbieten würde; er bedürfte dann zwar keiner Erlaubnis im Sinne des ärztlichen Standesrechts (also der Berufsordnung für Ärzte), weil er aber nicht selbständig und damit nicht grob fahrlässig handelte, würde er sich gleichwohl strafrechtlich wegen Körperverletzung verantwortlich machen.

Der Anwalt für Patientenrecht in Deutschland

Der Anwalt für Patientenrecht in Deutschland hat mit Urteil des Landgerichts Hamburg (NJW 2009, 311) vom 1.10.2012 den Arzt für haftbar befunden, der nur im Rahmen seiner grob fehlerhaften Behandlung und der vorab fehlenden Aufklärung des Patienten durch den Fachanwalt für Medizinrecht auch bei einer medizinisch nicht zwingend notwendigen kosmetischen Operation oder Schönheitsoperation (fehlerhafte Implantate) diesen und den zuvor behandelnden Zahnarzt beraten hat. Dabei hat das Gericht dies dem Ärztepfusch für vergleichbar erklärt, der auch seine eigenen Patienten fortwährend falsch behandelt; seine Haftung und Verantwortlichkeit für medizinische Selbsthilfegruppen der Patienten und Patientenorganisationen ist aber auch unter Hinweis auf die Opfer des Ärztepfusch unbegründet, da die rechtliche Beratung dieser Patienten ganz unmittelbar zur beruflichen Tätigkeit eines Patientenanwalts gehört. Die rechtliche Verantwortlichkeit des Kurpfuschers, also des falsch behandelnden Arztes ist, falls er sich, was die Entscheidung nicht immer erkennen läßt, noch im Stadium des angestellten Arztes am Krankenhaus befunden haben sollte, allerdings immer außer Zweifel.
Die auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bietet den Mandanten und geschädigten Patienten zu jeder Zeit Hilfe und Rechtsberatung für Patienten auf dem Gebiet des gesamten Gesundheitsrechts. Viele Ärzte führen Operationen, die eigentlich medizinisch nicht notwendig sind, nur aus rein wirtschaftlichen Interessen durch. Dabei ist ihnen die Gesundheit des Patienten egal; wichtig ist nur, dass der Patient seine Rechnung bezahlt.
Zur Liste der misslungenen Operationen zählen hier Behandlungsfehler oder Falschbehandlung durch Ärzte im Krankenhaus, vertauschte Spritzen, unsterile Kanülen, oder es wurde versehentlich das falsche Medikament verabreicht oder verordnet. Wenn der behandelnde Arzt im konkreten Behandlungsfall Fall eine Fehldiagnose gestellt oder eine schwere Erkrankung übersehen hat, dann kann der Anwalt für Patientenrecht in Hamburg in seiner durch das ärztliche Standesrecht und die inzwischen vom Gesetzgeber vorgenommenen verschiedenen Änderungen des Arzthaftungsrechts und insbesondere des übearbeiteten Patientenrechtegesetzes vorgegebenen Stellung als ein auf Medizinrecht spezialisierter Patientenanwalt dem geschädigten Patienten helfen und rechtliche Hilfe anbieten, um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche später auf Kosten der Rechtsschutzversicherung vor Gericht durchzusetzen.
Schon seit 1962 sind wir auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig.
In diesen mehr als 50 Jahren konnten wir uns als anerkannte Kanzlei für Patientenrechte etablieren und in unzähligen Prozessen die Rechte unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen. Vertrauen auch Sie auf Patientenanwälte mit über einem halben Jahrhundert Erfahrung!
Wir helfen Ihnen unter anderem in folgenden Situationen:

Patient und Arzt:

Wenn Ihnen durch eine falsche Diagnose oder falsche ärztliche Behandlung Schaden zugefügt wird stehen wir Ihnen bei, und wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt und gegenüber der Versicherung für Sie durch.
In den meisten Fällen kann allein durch unsere Einschaltung eine freiwillige Zahlung, also ein voller Erfolg für Sie erreicht werden; denn Ärzte und Versicherungen scheuen Gerichtsprozesse und die damit verbundene schlechte Publicity.
Und zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüchen gehört natürlich nicht nur der Ersatz der materiellen Schäden (Kosten von Folgebehandlungen, Kosten häuslicher Pflege, Unterhaltszahlungen etc.), sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie.

Patient und Krankenhaus:

Falschbehandlung im Krankenhaus: Durch einen Pflegefehler, defekte medizinische Geräte, verwechselte Medikamente, Fehldiagnosen oder ärztliche Fehlbehandlungen wird Ihnen im Krankenhaus Schaden zugefügt.
Wir setzen auch hier Ihre Schadensersatzansprüche und Ihren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes durch.

Patient und Pflegedienst:

Pfusch und Pflegefehler: Der Pflegedienst führt nicht die vorgeschriebenen und abgerechneten Leistungen aus, oder er fügt Ihnen durch falsche Pflege oder Pflegefehler Schaden zu.

Patient und Krankenversicherung:

Egal ob gesetzliche oder private Krankenversicherung: In Zeiten knapper Kassen sparen beide auch am Patienten.
Wir als Hamburger Patientenanwälte verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, wenn die Krankenkasse die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung nicht übernehmen will, oder wenn Ihre private Krankenversicherung meint, dass die Behandlung "zu teuer" oder "nicht notwendig" sei.

Rechtsanwalt für Patienten und Patientenrechte in Hamburg

Beispiel ärztlicher Kunstfehler

Kunstfehler

Ein häufiges Thema in der täglichen Beratungspraxis des Hamburger Patientenanwalts sind die echten ärztlichen Kunstfehler. Aus diesen ergeben sich recht hohe Schmerzensgeldansprüche oder in manchen Fällen auch eine lebenslange Rentenzahlung. Auf dem nebenstehenden Foto ist ein typischer Kunstfehler dargestellt, wie er bei der Operation am Fuß gelegentlich vorkommen kann. Die Krankenkasse will in diesem Fall die Behandlung nicht bezahlen; auch die private Krankenversicherung (PKV) will die Behandlungskosten nicht übernehmen, weil die Leistungen nicht notwendig waren oder angeblich nicht den Vorschriften der GOÄ entsprechen oder vom Arzt nicht eigenhändig vorgenommen oder sogar in seiner Anwesenheit durchgeführt wurden.
Typisches Ergebnis einer Falschbehandlung

Schmerzensgeld für Falschbehandlung

In jedem Fall einer Behandlung die nicht lege artis erfolgt, die also nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde, und die in der Folge zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten führen, liegt juristisch gesehen eine Falschbehandlung vor. Die Gerichte prüfen zunächst die Frage, ob eine vollständige medizinische Aufklärung des Patienten über das Operationsrisiko erfolgt ist, - und zwar vor der Operation. Sehr oft gibt es in diesem Bereich Aufklärungsmängel oder Aufklärungsfehler, die auch darauf beruhen können, dass der Arzt medizinische Fachbegriffe verwendet, die der Laie nicht kennt und nicht verstehen kann. In der Praxis der zuständigen Abteilungen bei den Gerichten hat sich hierfür der Begriff "Aufklärungsrüge" eingebürgert. Auch dies kann einen Anspruch des Patienten gegenüber dem Arzt auf die Zahlung von Schmerzensgeld nach sich ziehen. Verhandelt werden diese Fälle vor den Amtsgerichten oder den Kammern für Arzthaftpflichtsachen der Landgerichte. Bei einer Verurteilung wird der Arzt zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens verpflichtet, welcher aus dem vermeidbaren Kunstfehler und auch den gesamten anfallenden Kosten des Kunstfehlerprozesses resultieren kann.

Anwalt für Patienten

Ärztepfusch an der Hand

Schadensersatz für Behandlungsfehler und Ärztepfusch

Die schwerste Form der ärztlichen Fehlbehandlung ist der sogenannte Ärztepfusch im Krankenhaus, das heißt, dass der Arzt dem Patienten grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich Schaden an der Gesundheit zufügt. Dieses Vorkommnis zieht üblicherweise nicht nur einen Schadensersatzprozess wegen Arzthaftung nach sich, sondern es wird darüberhinaus in Folge der Erstattung einer Anzeige durch den ihn vertretenden Patientenanwalt wegen Körperverletzung ein Strafverfahren gegen den behandelnden Arzt durchgeführt, an dessen Ende die Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe und daneben auch eine hohe Entschädigungszahlung an den Patienten stehen kann.
Behandlungsfehler Zähne

Zahnbehandlung

Ein weites Feld für den betroffenen Patienten und allerdings auch für den Anwalt für Patienten ist der Sektor der zahnärztlichen Behandlung. Da werden Kronen ohne genügend Randschluss eingesetzt, Prothesen wackeln oder sitzen nicht richtig, und Implantate wachsen nicht an oder werden vom Körper abgestoßen. Die Behandlung durch den Zahnarzt bietet somit reichlich Raum für durch Pfusch verursachte Behandlungsfehler aller Art und aller Schwere. Im Bereich der zahnärztlichen Falschbehandlung wurden bereits feste Geldbeträge für die von der Haftpflichtversicherung des Zahnarztes zu zahlenden Behandlungskosten und Schmerzensgeld durch Gerichtsurteile festgelegt.
Zwar ist mit einer Zahnbehandlung immer auch die Frage des ästhetischen Eindrucks verbunden, und nicht jede misslungene Operation muss durch einen Behandlungsfehler oder gar einen Kunstfehler verursacht sein, trotzdem muss der Fachanwalt für Patientenrecht in jedem Fall die Arzthaftung genau prüfen, um das Risiko vorab abschätzen zu können, das auch für den Patienten mit einem Arzthaftungsprozess verbunden sein kann. Es hat sich in den meisten Fällen gezeigt, dass die juristische Beratung für die Opfer des Ärztepfusches nur von einem Patientenanwalt in Deutschland adäquat vorgenommen werden kann; ein solcher sollte deshalb umgehend und an erster Stelle aufgesucht werden.
Ihr Ansprechpartner für Patientenrecht:
Unser Patientenanwalt
Bayern Hamburg
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